Ihre Rechtsanwälte für Fuhrparkrecht in Rüsselsheim
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Firmenfahrzeuge, gleich welcher Art und Bauweise zur Verfügung stellen, werden mit vielfältigen rechtlichen Bestimmungen konfrontiert. So umfasst das Fuhrparkrecht Fragen des Straßenverkehrsrechts, des Arbeitsrechts, der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, des Versicherungsrechts sowie den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Delegation von Halterpflichten einschließlich der Erforderlichkeit von Führerscheinkontrollen bei Mitarbeitern.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei insbesondere:
- Beratung und Betreuung bei der Strukturierung des Fuhrparks
- Beratung und Betreuung in allen Fragen des Fuhrparkrechts
- Beratung und Betreuung bei der Einführung von Führerscheinkontrollen
- Überprüfung und Erarbeitung von Dienstwagenüberlassungsverträgen
- Überprüfung und Erarbeitung von Dienstwagenrichtlinien
- Überprüfung und Erarbeitung von Poolfahrzeugrichtlinien
- Schadensmanagement
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Beratung und gerichtliche Vertretung in Bußgeldsachen
- Beratung und gerichtliche Vertretung in Strafsachen
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.
Rechtsanwältin Dr. Löhr-Müller hat bisher zum Thema Fuhrparkrecht mehr als 350 Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht. Sie war Referentin auf dem 46. Deutschen Verkehrsgerichtstag zum Arbeitskreis “ Delegation und Kontrolle im Fuhrpark “ und ist Autorin des Kapitels „Fuhrparkmanagement“ im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht. Rechtsanwältin Dr. Löhr-Müller hält zudem regelmäßig Fachvorträge für Industrie und Wirtschaft zum Fuhrparkrecht und führt hierzu auch Seminare durch. Weitere Informationen unter: www.fuhrparkrecht.com
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Rechtsanwältin

Jörg-Ulrich Cappel
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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