Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Rüsselsheim und Umgebung

Egal ob es um Verkehrszivilrecht, Unfallregulierung, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht oder um Ihre Fahrerlaubnis geht, unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen kompetent, schnell und unkompliziert.
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  • Seit über 40 Jahren im Einsatz
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Kompetente fachanwaltliche Betreuung und Beratung der Mandanten in verschiedenen Fragen des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht ist eines der Rechtsgebiete, die im alltäglichen Leben einen wichtigen Platz einnehmen. Der Teilnehmer am Straßenverkehr kann Betroffener eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens werden oder als Unfallgeschädigter auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen angewiesen sein. In diesen Bereichen ist eine kompetente anwaltliche Vertretung unerlässlich. Im Rahmen einer Unfallregulierung stehen auf Seiten des Haftpflichtversicherers stets juristisch geschulte Sachbearbeiter, die bemüht sind, den Unfallgeschädigten möglichst günstig abzufinden.

Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei:

Im Zivilrecht

Unsere Kanzlei deckt eine breite Palette von Tätigkeitsbereichen ab, insbesondere im Zivilrecht, um Ihre rechtlichen Bedürfnisse effektiv zu erfüllen. Dazu gehören:

  • Unfallregulierung im In- und Ausland gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers: Wenn Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, stehen wir Ihnen bei der Regulierung von Unfällen im In- und Ausland zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers und setzen uns dafür ein, dass Sie angemessene Entschädigung erhalten.
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen: Wenn Sie durch einen Unfall Schaden erlitten haben, sei es körperlich, materiell oder finanziell, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie gerecht entschädigt werden und Ihren Schaden vollständig ausgeglichen erhalten.
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Kaskoversicherer: Wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, stehen wir Ihnen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Kaskoversicherer zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Versicherer.

Im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung in den Bereichen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, um Ihre Rechte wirksam zu verteidigen und Sie durch komplexe rechtliche Verfahren zu begleiten. Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:
  • Verteidigung im Strafverfahren: Wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, stehen wir Ihnen mit kompetenter Verteidigung zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen effektiv, insbesondere in Fällen von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Vorwürfen der Unfallflucht. Unser erfahrenes Team von Anwälten setzt sich engagiert für Ihre Verteidigung ein und arbeitet darauf hin, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Verteidigung im Bußgeldverfahren: Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren, insbesondere bei Vorwürfen von Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und Ihnen zu helfen, mögliche Sanktionen zu minimieren oder abzuwenden. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie fair behandelt werden.
  • Beratung im Verfahren über die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU): Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verloren haben und sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten müssen, bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung. Wir helfen Ihnen dabei, sich optimal auf die MPU vorzubereiten und unterstützen Sie dabei, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Cappel

JÖRG-ULLRICH CAPPEL

Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Verkehrsrecht
 Fachanwalt für Steuerrecht

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Fachanwalt für Verkehrsrecht: Kosten

Die Kosten für die Dienste eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Deutschland können je nach Anwalt, Region und Art der Dienstleistung variieren. Im Allgemeinen orientieren sich die Gebühren an der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) oder werden auf Basis individueller Honorarvereinbarungen zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten festgelegt. Für eine Erstberatung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht können üblicherweise Kosten von bis zu 190 Euro netto anfallen. Für weiterführende Dienstleistungen können die Kosten deutlich variieren, abhängig von der Komplexität des Falles. Deshalb, kann dazu keine pauschale Aussage getroffen werden.
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Mandantenstimmen

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Mario Jeßberger

Ich war Klient bei Hr. RA Miltner und war sehr zufrieden! Mit seiner ruhigen und sachlichen Art sowie seiner Kompetenz hat er mir nicht nur viele Sorgen und Nöte genommen, er hat mich auch super beraten und meine Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Auch die Damen am Telefon waren immer sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann diese Kanzlei und speziell Hr. Miltner nur empfehlen! Vielen Dank für alles!

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Stars

Petra Herbig-Baars

Ich bin seit vielen Jahren eine Klientin der Kanzlei Groth-Müller und wurde bereits in verschiedenen rechtlichen Themen inklusive bei einer notariellen Beurkundung ausgezeichnet vertreten. Die Kanzlei Groth-Müller genießt mein vollstes Vertrauen. Mein besonderer Dank gilt Frau RA Schmidt-Hieber, die mich während meiner Scheidung exzellent vertreten, sich für mich bestmöglich eingesetzt sowie mich mit ihrer sehr freundlichen und professionellen Art ausgezeichnet betreut hat. Ich kann Frau RA Schmidt-Hieber uneingeschränkt weiterempfehlen.

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Daniel Burkhard

Ich hatte bereits im beruflichen Kontext oft mit dem Notariat der Kanzlei Groth und Müller zu tun. Hierbei waren meine Kunden und ich stets sehr zufrieden. Durch einen Verkehrsunfall habe ich ebenfalls für private Zwecke die Leistung der Kanlei Groth und Müller in Anspruch genommen. Die Abwicklung des Schadens erfolgte problemlos und sehr schnell.

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Über die Kanzlei Groth · Müller

Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare

Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.

Unsere Tätigkeitsgebiete

Ganzheitliches Leistungsspektrum für alle Rechtsfragen und Notar-Themen für Mandanten aus Rüsselsheim, Frankfurt, Raunheim und Umland
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