Ihre Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Rüsselsheim
Das allgemeine Vertragsrecht beinhaltet Regelungen, die für alle Vertragsarten gelten, soweit keine Spezialregelungen vorgehen. Das Vertragsrecht beinhaltet Bestimmungen für den Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag und eine Vielzahl anderer Verträge. Neben den gesetzlich verbindlichen Vorgaben bietet das Vertragsrecht einen breiten Raum für individuelle Vereinbarungen zwischen Vertragsparteien.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen insbesondere:
- Beratung zu bestehenden Verträgen und Überprüfung des Inhalts auf Ihre Wirksamkeit
- Rechtssichere Gestaltung von Verträgen, speziell abgestimmt auf die Interessen des Mandanten
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.
Groth · Müller Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare
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