Ihre Rechtsanwälte für Grundstücks- und Immobilienrecht in Rüsselsheim
Verträge über den Kauf und Verkauf von Grundstücken und anderer Immobilien sind in der Regel von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Hier ist beim Berater und Vertragsgestalter Übersicht und Erfahrung gefragt. Dies gilt in gleichem Maß bei Immobilienübertragung innerhalb der Familie, die auch aus steuerlichen Gründen stark an Bedeutung gewinnen.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hier insbesondere:
- Die Erstellung und Prüfung von Verträgen über den Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und sonstigen Immobilien
- Die Erstellung und Prüfung von Bauträgerverträgen sowie
- Wohnungseigentumsrechtlicher Teilungserklärungen
- Die Beratung und Durchführung lebzeitiger Grundstücksübertragungen und Schenkungen z.B. innerhalb von Familien
Groth · Müller Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare
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Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
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Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Fachanwalt für Erbrecht
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