Ihre Rechtsanwälte für Werkvertragsrecht in Rüsselsheim
Das Werkvertragsrecht behandelt die rechtlichen Beziehungen des Bestellers einer Werkleistung zu dem beauftragten Werkunternehmer. Kennzeichnend für den Werkvertrag ist hierbei die Vereinbarung eines Werkerfolges, der etwa in der Neuerstellung oder Reparatur von Gegenständen liegen kann.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Werkvertragsrechts umfasst insbesondere:
- Beratung in allen Bereichen des Werkvertragsrechts
- Beratung und gerichtliche Vertretung zu Vertrags- und Gewährleistungsfragen
- Eintreibung von Werklohnforderungen
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.
Groth · Müller Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare
Grabenstrasse 29-31
65428 Rüsselsheim
06142 / 96 27 0 (Zentrale)
06142 / 96 27 11 (Notariat)
06142 / 6 22 55 (Fax)
anwalt@groth-mueller.de
Ihre Ansprechpartner

Dr. Axel Groth LL.M. oec.
Rechtsanwalt und Notar

Patrick Miltner
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
06142 / 9627-0
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen.
Oder jetzt direkt:
WAS UNSERE MANDANTEN SAGEN