Ihre Notare für Unternehmen: Ihre Partner bei notariellen Themen im Gesellschaftsrecht
Mit derzeit vier Notaren sind wir die größte Sozietät in Rüsselsheim und im Kreisgebiet Groß-Gerau und stehen Ihnen bei allen notariellen Angelegenheiten zur Seite
- Kompetent und Erfahren
- Seit über 40 Jahren für Sie da
- Kurzfristige Termine verfügbar
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Unsere Notare Unterstützen Sie bei allen THEMEN RUND UM das GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten für Unternehmen erfordern eine fundierte rechtliche Beratung und Expertise. Als erfahrene Notar- und Rechtsanwaltskanzlei verstehen wir die Komplexität dieser Angelegenheiten und bieten unseren Unternehmensmandanten umfassende Unterstützung bei allen notariellen Belangen im Bereich des Gesellschaftsrechts und das schon seit über 40 Jahren!
Gründung von Unternehmen
Gesellschaftsverträge
Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen
Im Laufe der Geschäftstätigkeit können Umstrukturierungen oder Kapitalmaßnahmen erforderlich sein, um das Unternehmen anzupassen oder zu erweitern. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, wie z.B. Umwandlungen oder Kapitalerhöhungen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen
Regelung der Unternehmensnachfolge
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Schritt für den Fortbestand eines Unternehmens, insbesondere in Familienunternehmen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Hier sind einige wichtige Schritte und Überlegungen für die Regelung der Unternehmensnachfolge:
- Frühzeitige Planung:
Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig beginnen, idealerweise Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor der Eigentümer das Unternehmen tatsächlich übergeben möchte. Frühzeitige Planung ermöglicht eine reibungslose Übergabe und bietet genügend Zeit, um die richtige Strategie zu entwickeln. - Klare Ziele und Vorstellungen:
Der aktuelle Eigentümer sollte klare Ziele und Vorstellungen darüber haben, wie die Unternehmensnachfolge gestaltet werden soll. Dies könnte die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers, die Festlegung von Prioritäten und Werten des Unternehmens sowie die Sicherstellung einer stabilen Finanzlage umfassen. - Auswahl des Nachfolgers:
Die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers ist entscheidend. Dies könnte ein Familienmitglied, ein langjähriger Mitarbeiter oder eine externe Person sein. Die Fähigkeiten, Qualifikationen und das Engagement des potenziellen Nachfolgers sollten sorgfältig bewertet werden. - Entwicklung eines Nachfolgeplans:
Ein Nachfolgeplan sollte alle wichtigen Aspekte der Unternehmensnachfolge abdecken, einschließlich der Übertragung von Eigentum und Kontrolle, der Bestimmung von Führungskräften, der Sicherung der Finanzierung und der Steuerplanung. - Rechtliche und steuerliche Aspekte:
Die Regelung der Unternehmensnachfolge kann komplexe rechtliche und steuerliche Fragen aufwerfen. Es ist ratsam, rechtliche und steuerliche Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und steuerliche Fallstricke vermieden werden. - Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung:
Eine offene und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern über die geplante Unternehmensnachfolge ist wichtig, um Unsicherheiten zu minimieren und das Vertrauen zu erhalten. Mitarbeiterbeteiligung kann auch ein wichtiger Bestandteil des Nachfolgeplans sein. - Implementierung und Überprüfung:
Sobald der Nachfolgeplan entwickelt wurde, sollte er implementiert und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass er den sich ändernden Bedürfnissen und Umständen gerecht wird.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge erfordert sorgfältige Planung, Engagement und Zusammenarbeit aller Beteiligten. Eine frühzeitige und umfassende Planung kann dazu beitragen, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die langfristige Stabilität und Kontinuität des Unternehmens zu sichern.
DR. AXEL GROTH LL.M. OEC.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen
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Unser Amtsbereich
Mit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren ist die Kanzlei Groth · Müller die größte Sozietät im Raum Rüsselsheim. Der Amtsbereich unserer Notare umfasst die Städte Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach. Hier können wir Geschäfte für Klienten vornehmen, unabhängig davon, wo sich ein Grundstück in Deutschland oder der Sitz einer Gesellschaft befindet.
Unsere Rechtsanwälte und Notare
Keine langen Wartezeiten. Kurzfristige Termine sind verfügbar. Einer der vier Notare unserer Kanzlei wird Zeit für Sie finden!
Notarkosten
Unsere Honorare basieren auf dem bundesweit geltenden Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren, die ein Notar berechnet, sind nicht vom Arbeitsaufwand des Notars abhängig, sondern ausschließlich von der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts. Nach dem GNotKG gibt es für jede Amtshandlung des Notars einen festgelegten Gebührensatz, der anhand einer Gebührenstaffelung entsprechend dem Wert des Geschäfts berechnet wird. Die Beurkundungsgebühr deckt die umfassende Beratung durch den Notar, die Erstellung des Entwurfs und die eigentliche Beurkundung ab.
Da jeder Notar gesetzlich verpflichtet ist, die Gebühren nach dem GNotKG zu berechnen, ist ein direkter Preisvergleich der Notare nicht zielführend. Bei der Auswahl eines Notars ist es stattdessen ratsam, auf Kompetenz, Erfahrung und die Meinungen anderer Mandanten zu achten.
Mario Jeßberger
Quelle: Google Business
Petra Herbig-Baars
Quelle: Google Business
Daniel Burkhard
Quelle: Google Business
Über die Kanzlei Groth · Müller
Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare
Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.
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