Ihre Notare für Erbrecht in Rüsselsheim und Umland

Mit derzeit vier Notaren sind wir die größte Sozietät in Rüsselsheim und im Kreisgebiet Groß-Gerau und stehen Ihnen bei allen notariellen Angelegenheiten zur Seite

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Unsere Notare unterstützen Sie bei allen THEMEN RUND UM das ERBRECHT

Das Erbrecht ist ein sensibler und wichtiger Bereich, der eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung erfordert. Unsere Notare stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Nachlassangelegenheiten ordnungsgemäß und gemäß Ihren Wünschen geregelt werden.

Wir übernehmen die Bearbeitung für das gesamte Spektrum erbrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere:

Errichtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen

Ein Testament ist ein entscheidendes Dokument, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Vorstellungen verteilt wird. Unsere Notare unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments, das alle erforderlichen Formalitäten erfüllt und Ihre Wünsche klar und eindeutig festhält. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Testamentstypen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Erbverträge

Erbverträge sind eine weitere Möglichkeit, die Verteilung Ihres Nachlasses zu regeln und familiäre Streitigkeiten zu vermeiden. Unsere Notare helfen Ihnen bei der Ausarbeitung eines Erbvertrags, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und rechtlich bindend ist. Wir erstellen den Vertragsentwurf nach eingehender Besprechung und führen sodann die Beurkundung durch.

Erbauseinandersetzungen

Nach dem Versterben eines Angehörigen können Erbauseinandersetzungen zu Konflikten und Unstimmigkeiten innerhalb der Familie führen. Unsere Notare unterstützen Sie dabei, diese schwierige Phase zu bewältigen und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Wir vermitteln bei Konflikten, helfen bei der Klärung von Rechtsfragen und unterstützen Sie bei der Aufteilung des Nachlasses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder den Vorgaben eines Testaments.

Regelung von Nachlassangelegenheiten

Die Regelung von Nachlassangelegenheiten erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwicklung aller rechtlichen und finanziellen Aspekte. Unsere Notare kümmern sich um sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Nachlasses, einschließlich der Beantragung von Erbscheinen, der Aufteilung von Vermögenswerten und der Abwicklung von Schulden. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen geregelt wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Schritt für den Fortbestand eines Unternehmens, insbesondere in Familienunternehmen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Hier sind einige wichtige Schritte und Überlegungen für die Regelung der Unternehmensnachfolge:

  1. Frühzeitige Planung:
    Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig beginnen, idealerweise Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor der Eigentümer das Unternehmen tatsächlich übergeben möchte. Frühzeitige Planung ermöglicht eine reibungslose Übergabe und bietet genügend Zeit, um die richtige Strategie zu entwickeln.

  2. Klare Ziele und Vorstellungen:
    Der aktuelle Eigentümer sollte klare Ziele und Vorstellungen darüber haben, wie die Unternehmensnachfolge gestaltet werden soll. Dies könnte die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers, die Festlegung von Prioritäten und Werten des Unternehmens sowie die Sicherstellung einer stabilen Finanzlage umfassen.

  3. Auswahl des Nachfolgers:
    Die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers ist entscheidend. Dies könnte ein Familienmitglied, ein langjähriger Mitarbeiter oder eine externe Person sein. Die Fähigkeiten, Qualifikationen und das Engagement des potenziellen Nachfolgers sollten sorgfältig bewertet werden.

  4. Entwicklung eines Nachfolgeplans:
    Ein Nachfolgeplan sollte alle wichtigen Aspekte der Unternehmensnachfolge abdecken, einschließlich der Übertragung von Eigentum und Kontrolle, der Bestimmung von Führungskräften, der Sicherung der Finanzierung und der Steuerplanung.

  5. Rechtliche und steuerliche Aspekte:
    Die Regelung der Unternehmensnachfolge kann komplexe rechtliche und steuerliche Fragen aufwerfen. Es ist ratsam, rechtliche und steuerliche Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und steuerliche Fallstricke vermieden werden.

  6. Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung:
    Eine offene und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern über die geplante Unternehmensnachfolge ist wichtig, um Unsicherheiten zu minimieren und das Vertrauen zu erhalten. Mitarbeiterbeteiligung kann auch ein wichtiger Bestandteil des Nachfolgeplans sein.

  7. Implementierung und Überprüfung:
    Sobald der Nachfolgeplan entwickelt wurde, sollte er implementiert und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass er den sich ändernden Bedürfnissen und Umständen gerecht wird.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge erfordert sorgfältige Planung, Engagement und Zusammenarbeit aller Beteiligten. Eine frühzeitige und umfassende Planung kann dazu beitragen, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die langfristige Stabilität und Kontinuität des Unternehmens zu sichern.

Erbscheinsanträge

Ein Erbscheinsantrag ist ein formeller Antrag an das zuständige Nachlassgericht, um einen Erbschein ausstellen zu lassen. Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben einer verstorbenen Person offiziell identifiziert und ihre Erbansprüche bestätigt. Hier sind die grundlegenden Schritte und Informationen zum Erbscheinsantrag:

  1. Antragsberechtigung:
    In der Regel können die gesetzlichen Erben oder diejenigen, die im privatschriftlichen Testament als Erben benannt sind, den Erbscheinsantrag stellen. Falls kein Testament vorhanden ist, werden die gesetzlichen Erben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes bestimmt.

  2. Antragsstellung:
    Der Erbscheinsantrag wird beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht. Dies kann je nach Land und Gerichtsbezirk variieren. Der Antrag muss bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. die Identität des Antragstellers, den Verstorbenen, und Angaben zu möglichen anderen Erben.

  3. Erforderliche Dokumente:
    Zusammen mit dem Erbscheinsantrag müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden, die die Identität des Verstorbenen sowie die Berechtigung der Antragsteller als Erben nachweisen. Dazu gehören in der Regel der Sterbeurkunde des Verstorbenen, das Testament (falls vorhanden) und gegebenenfalls weitere relevante Dokumente.

  4. Prüfung und Entscheidung:
    Das Nachlassgericht prüft den Antrag und die eingereichten Dokumente. Falls erforderlich, können zusätzliche Informationen oder Dokumente angefordert werden. Nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Gericht über die Ausstellung des Erbscheins.

  5. Ausstellung des Erbscheins:
    Wenn das Gericht den Antrag genehmigt, wird der Erbschein ausgestellt. Dieses amtliche Dokument bestätigt die Erben und ihre jeweiligen Erbteile gemäß den eingereichten Informationen.

Es ist wichtig, dass der Erbscheinsantrag sorgfältig vorbereitet wird und alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden. In komplexen Fällen kann es ratsam sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird.

Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten

Die Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, ist eine Möglichkeit, das Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und damit die spätere Erbteilung zu regeln. Hier sind einige wichtige Punkte zur Gestaltung solcher Verträge:
  1. Rechtliche Beratung: Bevor ein Vertragsentwurf erstellt wird, erfolgt eine individuelle Beratung sowie die Erörterung möglicher Vertragsgestaltungen durch unsere Notare.
  2. Bestimmung der Begünstigten: Der Vertrag sollte klar angeben, wer die Begünstigten der vorweggenommenen Erbfolge sind. Dies könnten Kinder, Enkelkinder, andere Familienmitglieder oder sogar Dritte sein.
  3. Bestimmung des Vermögens: Der Vertrag sollte das Vermögen identifizieren, das übertragen wird. Dies könnte Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmen oder andere Vermögenswerte umfassen.
  4. Bedingungen und Auflagen: Sie können im Vertrag Bedingungen oder Auflagen festlegen, unter denen die Übertragung erfolgt. Zum Beispiel könnten Sie festlegen, dass die Übertragung erst zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt.
  5. Steuerliche Auswirkungen: Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen einer vorweggenommenen Erbfolge zu berücksichtigen. Schenkungen können steuerliche Folgen haben, und es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die Auswirkungen zu verstehen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.
  6. Vermeidung von Streitigkeiten: Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Bedingungen des Vertrags klar und eindeutig formuliert sein. Es ist auch ratsam, offene Kommunikation mit den Beteiligten zu führen und sicherzustellen, dass alle Parteien die Bedingungen des Vertrags verstehen und akzeptieren.

Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist eine wichtige rechtliche Vorsorgemaßnahme, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und persönlicher Angelegenheiten respektiert werden, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Hier sind einige Schritte zur Erstellung dieser Dokumente:

  1. Informationssammlung:
    Überlegen Sie sich im Voraus, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen würden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Berücksichtigen Sie dabei Ihre persönlichen Werte, Überzeugungen und religiösen Ansichten.

  2. Auswahl von Bevollmächtigten:
    Bestimmen Sie vertrauenswürdige Personen, die Sie bevollmächtigen möchten, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person(en) sollten Ihre Wünsche verstehen und bereit sein, diese im Einklang mit Ihren Vorstellungen umzusetzen.

  3. Erstellung der Vorsorgevollmacht:
    Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen (Bevollmächtigte), in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, insbesondere in medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten. Die Vollmacht sollte klar und eindeutig formuliert sein und die Befugnisse der Bevollmächtigten genau beschreiben.

  4. Erstellung der Patientenverfügung:
    Die Patientenverfügung dokumentiert Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen, insbesondere lebenserhaltender Maßnahmen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Sie können festlegen, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, unter welchen Umständen bestimmte Behandlungen durchgeführt oder eingestellt werden sollen usw.

  5. Notarielle Beurkundung:
    In einigen Ländern und Rechtssystemen müssen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen notariell beurkundet werden, um rechtlich bindend zu sein. Informieren Sie sich über die Anforderungen in Ihrem Land oder Bundesland und lassen Sie die Dokumente gegebenenfalls notariell beurkunden.

  6. Registrierung und Aufbewahrung:
    Es kann sinnvoll sein, Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei einem zentralen Register oder einer Vertrauensperson zu registrieren, damit sie im Ernstfall schnell gefunden werden können. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bevollmächtigten und nahe Angehörige wissen, wo sich die Dokumente befinden.

  7. Aktualisierung:
    Überprüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regelmäßig und aktualisieren Sie sie bei Bedarf, insbesondere nach wesentlichen Veränderungen in Ihrem Leben, wie z.B. Umzug in ein anderes Land, Änderungen Ihrer medizinischen Wünsche oder der Auswahl Ihrer Bevollmächtigten.
Gm Min

Patrick Miltner

Rechtsanwalt Notar (mit Amtssitz in Rüsselsheim) Fachanwalt für Erbrecht

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Unser Amtsbereich

Mit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren ist die Kanzlei Groth · Müller die größte Sozietät im Raum Rüsselsheim. Der Amtsbereich unserer Notare umfasst die Städte Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach. Hier können wir Geschäfte für Klienten vornehmen, unabhängig davon, wo sich ein Grundstück in Deutschland oder der Sitz einer Gesellschaft befindet.

Unsere Rechtsanwälte und Notare

Keine langen Wartezeiten. Kurzfristige Termine sind verfügbar. Eine/r der vier Notare unserer Kanzlei wird Zeit für Sie finden!

Notarkosten

Unsere Honorare basieren auf dem bundesweit geltenden Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren, die ein Notar berechnet, sind nicht vom Arbeitsaufwand des Notars abhängig, sondern ausschließlich von der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts. Nach dem GNotKG gibt es für jede Amtshandlung des Notars einen festgelegten Gebührensatz, der anhand einer Gebührenstaffelung entsprechend dem Wert des Geschäfts berechnet wird. Die Beurkundungsgebühr deckt die umfassende Beratung durch den Notar, die Erstellung des Entwurfs und die eigentliche Beurkundung ab.

Da jeder Notar gesetzlich verpflichtet ist, die Gebühren nach dem GNotKG zu berechnen, ist ein direkter Preisvergleich der Notare nicht zielführend. Bei der Auswahl eines Notars ist es stattdessen ratsam, auf Kompetenz, Erfahrung und die Meinungen anderer Mandanten zu achten.

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Mandantenstimmen

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Mario Jeßberger

Ich war Klient bei Hr. RA Miltner und war sehr zufrieden! Mit seiner ruhigen und sachlichen Art sowie seiner Kompetenz hat er mir nicht nur viele Sorgen und Nöte genommen, er hat mich auch super beraten und meine Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Auch die Damen am Telefon waren immer sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann diese Kanzlei und speziell Hr. Miltner nur empfehlen! Vielen Dank für alles!

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Petra Herbig-Baars

Ich bin seit vielen Jahren eine Klientin der Kanzlei Groth-Müller und wurde bereits in verschiedenen rechtlichen Themen inklusive bei einer notariellen Beurkundung ausgezeichnet vertreten. Die Kanzlei Groth-Müller genießt mein vollstes Vertrauen. Mein besonderer Dank gilt Frau RA Schmidt-Hieber, die mich während meiner Scheidung exzellent vertreten, sich für mich bestmöglich eingesetzt sowie mich mit ihrer sehr freundlichen und professionellen Art ausgezeichnet betreut hat. Ich kann Frau RA Schmidt-Hieber uneingeschränkt weiterempfehlen.

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Daniel Burkhard

Ich hatte bereits im beruflichen Kontext oft mit dem Notariat der Kanzlei Groth und Müller zu tun. Hierbei waren meine Kunden und ich stets sehr zufrieden. Durch einen Verkehrsunfall habe ich ebenfalls für private Zwecke die Leistung der Kanlei Groth und Müller in Anspruch genommen. Die Abwicklung des Schadens erfolgte problemlos und sehr schnell.

Quelle: Google Business

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Über die Kanzlei Groth · Müller

Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare

Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.

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