Ihre Scheidungsanwälte in Rüsselsheim und Umgebung

Holen Sie sich Hilfe von unseren Fachanwälten für Familienrecht. Wir haben es uns als Ziel gesetzt, Sie mit kompetenter Beratung und Verteidigung durch schwierige Lebensphasen zu führen.
  • Kompetent und Erfahren
  • Seit über 40 Jahren für Sie da
  • Kurzfristige Termine verfügbar

5,0 Stars 100+ Bewertungen bei Google & Facebook

Avatar Team

Werde Teil unseres Teams!

3 Stellenangebote ansehen

Video Prev 1
Bild 03

Unsere SCheidungsanwälte Unterstützen Sie bei allen THEMEN RUND UM die Ehescheidung

Die Fragen, mit denen sich das Familienrecht befasst, werden besonders im Trennungs- und Scheidungsfall relevant. Wie ist der Ablauf einer Ehescheidung? Was passiert beim Scheidungstermin? Wann beginnt das Trennungsjahr? Was ist mit dem Haus? Bei wem bleiben die Kinder? Wie sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen? Wir helfen Ihnen, diese und andere Fragen mit der Gegenseite zu klären und, wenn möglich, außergerichtliche Vereinbarungen darüber zu erzielen.

Wenn Sie sich trennen, unabhängig davon, ob die Trennung von Ihnen oder vom Partner ausgeht, stellen sich in der Regel einige der folgenden Fragen:

Kinder und Sorgerecht

Wenn die Kinder nicht bei mir wohnen: Wie kann ich Besuchszeiten vereinbaren und wer übernimmt die Kosten, insbesondere bei einer weiten Anreise? Kann ich diese Kosten mit den Unterhaltszahlungen verrechnen? Welche Unterhaltszahlungen sind für die Kinder angemessen und wie lange müssen sie geleistet werden? Wann sollte der betreuende Elternteil sich an den Kosten beteiligen? Sind Unterhaltszahlungen auch während der Ferienzeiten zu leisten, wenn die Kinder bei mir sind? Welche zusätzlichen Leistungen müssen neben den grundlegenden Ausgaben für Wohnung, Kleidung, Ernährung und Bildung für meine Kinder erbracht werden? Wer trägt die Kosten für eine Privatschule alleine? Unter welchen Umständen ist es ratsam, das Jugendamt einzubeziehen?

Unterhalt

Welche finanziellen Einschränkungen muss ich in Kauf nehmen und welche Anschaffungen sind noch möglich? Welche monatlichen Unterhaltszahlungen sind gegenüber meinem Ehepartner und/oder meinen Kindern erforderlich und in welcher Größenordnung bewegen sie sich? Wie lange besteht die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, und ab wann könnte diese enden? Wenn ich während der Ehe nicht erwerbstätig war, ab wann wird es notwendig sein, wieder einer Beschäftigung nachzugehen? Was bedeuten Trennungs- und nachehelicher Unterhalt und welche Unterschiede bestehen zwischen diesen Unterhaltsverpflichtungen?

Vermögen

In welchem Güterstand wurde unsere Ehe geschlossen?

Was beinhaltet der Zugewinnausgleich und muss mein gesamtes Vermögen jetzt mit meinem Ehepartner geteilt werden?

Wie wird das Anfangsvermögen definiert und welche Stichtage sind relevant?

Wie kann eine faire Aufteilung des Vermögens erfolgen?

Ist es erforderlich, Immobilien in meinem Besitz bewerten zu lassen und wenn ja, wie kann das durchgeführt werden?

Versorgungsausgleich

Was ist der Versorgungsausgleich? Was beinhaltet der Versorgungsausgleich und wie betrifft er meine Rentenansprüche? Müssen nur gesetzliche Rentenansprüche oder auch private Vorsorgeverträge mit meinem Ehepartner ausgeglichen werden? Welche Rentenzahlungen muss ich möglicherweise abgeben und gibt es Alternativen, um den Ausgleichsanspruch meines Partners zu erfüllen, ohne meine eigenen Rentenansprüche abzutreten?

Einvernehmliche Scheidung:
Als Lösung zur Einigung ohne langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren

Bild 04

Können die oben aufgeworfenen Fragen einvernehmlich mit Hilfe unserer Rechtsanwälte außergerichtlich gelöst werden?

Grundsätzlich ist es möglich und erstrebenswert die oben angesprochenen Probleme und alle weiteren Fragen in einem Gespräch mit dem Ehepartner und ggfls. dessen anwaltlicher Vertretung zu erörtern und zu lösen. Das Ergebnis wird sodann in der Regel im Rahmen eines Ehevertrages als sog. Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet oder auch gerichtlich im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens protokolliert.

Wenn eine solche Einigung nicht möglich ist, müssen die Probleme gerichtlich geklärt werden. Auch im Gerichtsverfahren versucht der Richter zunächst, Sie und Ihren ehemaligen Partner zu einer Einigung zu bewegen. Sollten alle Einigungsbemühungen scheitern, müssen die streitigen Fragen entschieden werden.

Sollten außergerichtliche Ausgleichsbemühungen von vornherein ausscheiden, weil beispielsweise Gewalt im Spiel ist, sind in der Regel schnelle gerichtliche Entscheidungen notwendig. Hier sind Anträge im sog. Einstweiligen Anordnungsverfahren zu stellen, einem gerichtlichen Schnellverfahren. Auch zur schnellen Durchsetzung von Kindesumgängen und/oder Unterhaltszahlungen bieten sich einstweilige Anordnungsverfahren an.

Marachi

KARIN MARACHI

Rechtsanwältin
Notarin (mit Amtssitz in Rüsselsheim)
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen

Vereinbaren Sie Ihren ersten Beratungstermin.
Kurzfristige Termine sind verfügbar!

Bei allen unseren Dienstleistungen können Sie sich auf unsere Expertise, Erfahrung und persönliche Betreuung verlassen.

Oder rufen Sie uns an:

Phone

06142 / 96 27 0 (Zentrale)

Phone

06142 / 96 27 11 (Notariat)

5,0 Stars 100+ Bewertungen bei Google & Facebook

Unsere Rechtsanwälte und Notare

Keine langen Wartezeiten. Kurzfristige Termine sind verfügbar. Einer der Rechtsanwälte/innen unserer Kanzlei wird Zeit für Sie finden!

ANWALTSKOSTEN BEI EINER SCHEIDUNG

Die Bestimmung und Höhe der Anwaltskosten sind gesetzlich festgelegt. Ein Scheidungsanwalt kann keine beliebigen Gebühren für seine Dienstleistungen verlangen, da die Abrechnung gemäß den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Anwalt von den RVG-Vorgaben abweicht und eine individuelle Vergütungsvereinbarung trifft. Diese Vereinbarung darf jedoch nicht kostengünstiger sein als die gesetzliche Vergütung nach RVG.

Die Anwaltskosten bei einer Scheidung können nicht umgangen werden, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht. Eine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung ist nicht möglich.

Notar Bild

Mandantenstimmen

5,0 Stars 100+ Bewertungen bei Google & Facebook
Stars

Mario Jeßberger

Ich war Klient bei Hr. RA Miltner und war sehr zufrieden! Mit seiner ruhigen und sachlichen Art sowie seiner Kompetenz hat er mir nicht nur viele Sorgen und Nöte genommen, er hat mich auch super beraten und meine Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Auch die Damen am Telefon waren immer sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann diese Kanzlei und speziell Hr. Miltner nur empfehlen! Vielen Dank für alles!

Quelle: Google Business

Stars

Petra Herbig-Baars

Ich bin seit vielen Jahren eine Klientin der Kanzlei Groth-Müller und wurde bereits in verschiedenen rechtlichen Themen inklusive bei einer notariellen Beurkundung ausgezeichnet vertreten. Die Kanzlei Groth-Müller genießt mein vollstes Vertrauen. Mein besonderer Dank gilt Frau RA Schmidt-Hieber, die mich während meiner Scheidung exzellent vertreten, sich für mich bestmöglich eingesetzt sowie mich mit ihrer sehr freundlichen und professionellen Art ausgezeichnet betreut hat. Ich kann Frau RA Schmidt-Hieber uneingeschränkt weiterempfehlen.

Quelle: Google Business

Stars

Daniel Burkhard

Ich hatte bereits im beruflichen Kontext oft mit dem Notariat der Kanzlei Groth und Müller zu tun. Hierbei waren meine Kunden und ich stets sehr zufrieden. Durch einen Verkehrsunfall habe ich ebenfalls für private Zwecke die Leistung der Kanlei Groth und Müller in Anspruch genommen. Die Abwicklung des Schadens erfolgte problemlos und sehr schnell.

Quelle: Google Business

Team Gross

Über die Kanzlei Groth · Müller

Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare

Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.

Unsere Tätigkeitsgebiete

Ganzheitliches Leistungsspektrum für alle Rechtsfragen und Notar-Themen für Mandanten aus Rüsselsheim, Frankfurt, Raunheim und Umland
Footer Bg

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen

Unsere Standorte

Rüsselsheim

Pin

Grabenstrasse 29-31, 65428 Rüsselsheim

Phone

06142 / 96 27 0 (Zentrale)

Phone
06142 / 96 27 11 (Notariat)
Fax
06142 / 6 22 55
Mail

anwalt@groth-mueller.de

Frankfurt a. M.

Pin

Goethestraße 16 (Eingang: Kleine Bockenheimer Straße 5),
60313 Frankfurt am Main

Phone

069 / 87 00 56 90 (Zentrale)

Fax
06142 / 6 22 55
Mail
frankfurt@groth-mueller.de
Map Bild