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Unser Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen Ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.
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Kompetente fachanwaltliche Betreuung und Beratung bei der Einforderung von PflichtTeilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsanprüchen
Wenn Sie einen Pflichtteilanspruch geltend machen möchten, kann die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht äußerst hilfreich sein.
Anwaltliche Hilfe bei der Einforderung der Pflichtteilsansprüche
- Rechtsberatung:
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihre individuelle Situation bewerten und Ihnen erklären, ob Sie tatsächlich einen Pflichtteilanspruch haben. Dies kann von verschiedenen Faktoren wie Ihrer rechtlichen Beziehung zum Verstorbenen abhängen. - Durchsetzung des Anspruchs:
Der Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Pflichtteilanspruch gegenüber den Erben geltend zu machen. Dies kann die Kommunikation mit den Erben und gegebenenfalls die Einleitung rechtlicher Schritte umfassen, wenn die Erben Ihren Anspruch nicht anerkennen. - Verhandlung:
Oft können wir versuchen, Ihren Pflichtteilanspruch außergerichtlich durch Verhandlungen mit den Erben zu klären. Dies kann dazu beitragen, einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. - Rechtliche Schritte:
Falls notwendig, können wir rechtliche Schritte wie die Einreichung einer Klage vor Gericht ergreifen, um Ihren Pflichtteilanspruch durchzusetzen. Ihr Anwalt wird Sie während des gesamten Prozesses vertreten und Ihre Interessen vor Gericht verteidigen. - Durchsetzung des Anspruchs:
Nachdem Ihr Pflichtteilanspruch erfolgreich durchgesetzt wurde, werden wir sicherstellen, dass Sie Ihren gerechten Anteil am Nachlass erhalten. Dies kann die Übertragung von Geldern oder anderen Vermögenswerten umfassen, die Ihrem Pflichtteil entsprechen.
Die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Pflichtteilanspruch angemessen vertreten und durchgesetzt wird. Ihr Anwalt wird Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite stehen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Anwaltliche Hilfe bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Rechtsberatung:
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihre individuelle Situation bewerten und prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Pflichtteilsansprüche gerechtfertigt sind. Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie der rechtlichen Beziehung des Anspruchstellers zum Verstorbenen ab. - Überprüfung der Ansprüche:
Der Anwalt wird die Anspruchsgrundlage genau analysieren, um festzustellen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch erfüllt sind. Dies kann die Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen und anderen relevanten Dokumenten umfassen. - Kommunikation und Verhandlung:
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Pflichtteilsberechtigten oder dessen Vertreter. Ziel ist es, durch sachliche Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung zu finden und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. - Rechtliche Schritte:
Sollten Verhandlungen keine Einigung bringen, kann Ihr Anwalt rechtliche Schritte einleiten, um die Ansprüche abzuwehren. Dies kann die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren einschließen, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen. - Verteidigung vor Gericht:
Falls der Fall vor Gericht geht, werden wir Sie während des gesamten Prozesses vertreten. Ihr Rechtsanwalt wird alle notwendigen Beweise und Argumente vorbringen, um die Ansprüche abzuwehren und Ihre Position zu stärken.
Die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie gegen unberechtigte Pflichtteilsansprüche effektiv verteidigt werden. Ihr Anwalt steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Patrick Miltner
Notar (mit Amtssitz in Rüsselsheim)
Fachanwalt für Erbrecht
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Fachanwalt für Erbrecht: Kosten
Für eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Erbrecht können üblicherweise Kosten von 190 Euro netto anfallen.
Für weiterführende Dienstleistungen können die Kosten deutlich variieren, abhängig von der Komplexität des Falles. Deshalb, kann dazu keine pauschale Aussage getroffen werden.
Mario Jeßberger
Quelle: Google Business
Petra Herbig-Baars
Quelle: Google Business
Daniel Burkhard
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Über die Kanzlei Groth · Müller
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Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.
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