Ihre Rechtsanwälte für Leasingrecht in Rüsselsheim
Das Leasingrecht befasst sich mit der Begründung, Beendigung und der Ausgestaltung von Leasingverträgen. Praktische Bedeutung erlangt das Leasingrecht häufig im Bereich Verkehrsrecht , da ein Kraftfahrzeug im Alltag der am häufigsten geleaste Gegenstand ist. Probleme treten hierbei insbesondere im Rahmen einer Unfallregulierung oder bei Beendigung des Leasingvertrages auf, wenn darüber gestritten wird, ob sich die Leasingsache noch in vertragsgemäßem Zustand befindet. Im gewerblichen Bereich kommt insbesondere dem Leasing von Arbeits- und Baumaschinen große Bedeutung zu.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen insbesondere:
- Beratung bei Begründung und Beendigung von Leasingverträgen
- Rechtliche Überprüfung von bestehenden Leasingverträgen
- Beratung und Vertretung bei Streit mit dem Leasinggeber-/nehmer
- Erstellung und Ausarbeitung von Leasingverträgen (für Unternehmen)
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.
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Dr. Katja Löhr-Müller
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Jörg-Ullrich Cappel
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