Kanzlei Groth · Müller:
Ihre Rechtsanwälte und Notare für Rüsselsheim und Umgebung
Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 30 Mitarbeiterinnen sind wir die größte Sozietät in Rüsselsheim und im Kreisgebiet Groß-Gerau
- Kompetent und Erfahren
- Seit fast 50 Jahren für Sie da
- Kurzfristige Termine verfügbar
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Unsere Tätigkeitsgebiete
Über die Kanzlei Groth · Müller
Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare
Die Kanzlei Groth · Müller ist die größte Sozietät in Rüsselsheim und dem Kreisgebiet Groß-Gerau. Vor über 40 Jahren gegründet, betreut die Kanzlei Mandanten überwiegend in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Mit derzeit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren sowie einem Stab von über 20 Mitarbeiterinnen begleitet die Kanzlei Mandanten bei deren privaten und geschäftlichen Entscheidungen ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Notar in Rüsselsheim?
Wir beschäftigen uns mit dem gesamten Spektrum notarieller Angelegenheiten:
Notarielle Dienstleistungen im Bereich Immobilien
Als erfahrene Notarkanzlei verstehen wir die Komplexität und Bedeutung von Immobilientransaktionen für unsere Mandanten. Unser Team von Notaren steht Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Immobiliengeschäfte reibungslos und rechtlich abgesichert abgewickelt werden.
Im Immobilienrecht bearbeiten wir vorwiegend:
- Grundschulden
- Verträge zum Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Erbbaurechten
- Bauträgerverträge
- Teilungserklärungen
- Lebzeitige (vorweggenommene Erbfolge) Grundstücksübertragungen z.B. innerhalb von Familien
Notare für Familien- und Eherecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Adoptionen
- Wechsel oder Modifizierung des Güterstandes
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
Ihre Notare für erbrechtliche Angelegenheiten
Wir übernehmen die Bearbeitung folgender familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten: Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge und anderen letztwilligen Verfügungen sowie auch sog. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Absicherung bei Krankheit und im Alter.
- Errichtung von Testamenten
- Erbverträge
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Regelung von Nachlassangelegenheiten
- Erbscheinanträge
- Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
Notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht
- Gründung von Unternehmen (Personen- & Kapitalgesellschaften)
- Gesellschaftsverträge
- Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen
- Handelsregisteranmeldungen
Patrick Miltner
Rechtsanwalt
Notar (mit Amtssitz in Rüsselsheim)
Fachanwalt für Erbrecht
Unsere Notare und Rechtsanwälte
Keine langen Wartezeiten! Kurzfristige Termine sind verfügbar. Einer der Rechtsanwälte oder Notare unserer Kanzlei wird Zeit für Sie finden!
Unser Amtsbereich
Mit elf Rechtsanwälten/innen, darunter vier Notaren ist die Kanzlei Groth · Müller die größte Sozietät im Raum Rüsselsheim. Der Amtsbereich unserer Notare umfasst die Städte Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach. Hier können wir Geschäfte für Klienten vornehmen, unabhängig davon, wo sich ein Grundstück in Deutschland oder der Sitz einer Gesellschaft befindet.
Notarkosten in Rüsselsheim
Wir berechnen unsere Gebühren gemäß dem bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Die Höhe der Gebühren, die ein Notar berechnet, wird nicht durch den Arbeitsaufwand des Notars bestimmt, sondern ausschließlich durch die Bedeutung und den Wert des Geschäfts. Gemäß dem bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gibt es für jede Amtshandlung des Notars einen festgelegten Gebührensatz. Anhand dieses Gebührensatzes wird die konkrete Gebühr anhand einer Gebührenstaffelung berechnet, die vom Wert des Geschäfts abhängt. Die Beurkundungsgebühr umfasst die umfassende Beratung durch den Notar, die Erstellung des Entwurfs sowie die eigentliche Beurkundung.
Da jeder Notar gesetzlich verpflichtet ist, seine Gebühren gemäß dem bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu berechnen, ist ein Preisvergleich der Notare obsolet. Stattdessen sollte man bei der Wahl eines Notars eher auf die Kompetenz, Erfahrung und die Meinungen von Mandanten achten.
Mario Jeßberger
Quelle: Google Business
Petra Herbig-Baars
Quelle: Google Business
Daniel Burkhard
Quelle: Google Business
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen
Unsere Standorte
Rüsselsheim
Grabenstrasse 29-31, 65428 Rüsselsheim
06142 / 96 27 0 (Zentrale)
anwalt@groth-mueller.de
Frankfurt a. M.
Goethestraße 16 (Eingang: Kleine Bockenheimer Straße 5),
60313 Frankfurt am Main
069 / 87 00 56 90 (Zentrale)