Wettbewerbs- und Urheberrecht

Das Wettbewerbsrecht beschäftigt sich u. a. mit der Frage, wann und welche Wettbewerbsmaßnahmen zulässig sind. Gerade im Zeitalter des Internet haben wettbewerbsrechtliche Fragestellungen erheblich an Bedeutung zugenommen, die sich in Abmahnwellen manifestieren. Das Wettbewerbsrecht ist dabei von zahlreichen Urteilen geprägt, die als so genanntes Richterrecht es dem juristischen Laien nahezu unmöglich machen, sich ohne juristische Beratung im Wettbewerbsdschungel zurecht zu finden. Das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums wie auch dem Schutz gewerblich anwendbarer Leistungen.

Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei umfassen hierbei insbesondere:

  • Beratung und Vertretung in allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen Angelegenheiten
  • Prüfung von Abmahnungen und deren Abwehr
  • Erstellen von Abmahnungen
  • Beratung und Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Verfolgung und Abwehr von Rechtsverstößen

Bundesweite Vertretung und Prozessführung.

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