Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gestaltung und Neuordnung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Hierbei sind Haftungsfragen ebenso zu berücksichtigen, wie Fragen der inneren Ordnung einer Gesellschaft, Rechtsnachfolgeregelungen etc.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen insbesondere:
- Beratung bei Gründung oder Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften, einschließlich Verschmelzungen, Ausgliederungen oder Spaltungen von Unternehmen
- Beratung zu Kapitalmaßnahmen
- Überprüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
- umfassende notarielle Betreuung im gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Stellung von Anträgen beim Handelsregister
- Beratung und Betreuung von Gesellschafterversammlungen
- Durchsetzung von Ansprüchen für und gegen Gesellschaften und/oder Gesellschafter
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.