Architekten- und Ingenieurrecht

Bei den meisten Bauvorhaben spielen Architekten, Fachingenieure und Projektsteuerer eine entscheidende Rolle für die qualitäts- und termingerechte Fertigstellung eines Bauvorhabens. Das Vertrags-, Honorar- und Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure erfordert umfangreiche Kenntnisse der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie langjährige Erfahrung.

Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei:

  • Gestaltung von Architektenverträgen auch in den Sonderformen der gestuften Beauftragung, des Vor-, Rahmen- und Optionsvertrages
  • Rechtliche Besonderheiten der Aquisitionsphase
  • Fragen der Kostenlosigkeit und Unverbindlichkeit der Tätigkeit des Architekten
  • Haftung des Architekten für fehlerhafte Planung, Bauüberwachung sowie für Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen
  • Haftungsrisiko des Architekten bei Bausummenüberschreitungen und fehlender Genehmigungsfähigkeit
  • Fälligkeit und Verjährung der Architektenhonorarforderung
  • Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung
  • Bindung an die Schlussrechnung
  • Leistungskatalog des § 15 HOAI und Honorarminderung bei teilweiser Nichterbringung von Leistungen
  • Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen

Bundesweite Vertretung und Prozessführung.

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