Architekten- und Ingenieurrecht
Bei den meisten Bauvorhaben spielen Architekten, Fachingenieure und Projektsteuerer eine entscheidende Rolle für die qualitäts- und termingerechte Fertigstellung eines Bauvorhabens. Das Vertrags-, Honorar- und Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure erfordert umfangreiche Kenntnisse der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie langjährige Erfahrung.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei:
- Gestaltung von Architektenverträgen auch in den Sonderformen der gestuften Beauftragung, des Vor-, Rahmen- und Optionsvertrages
- Rechtliche Besonderheiten der Aquisitionsphase
- Fragen der Kostenlosigkeit und Unverbindlichkeit der Tätigkeit des Architekten
- Haftung des Architekten für fehlerhafte Planung, Bauüberwachung sowie für Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen
- Haftungsrisiko des Architekten bei Bausummenüberschreitungen und fehlender Genehmigungsfähigkeit
- Fälligkeit und Verjährung der Architektenhonorarforderung
- Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung
- Bindung an die Schlussrechnung
- Leistungskatalog des § 15 HOAI und Honorarminderung bei teilweiser Nichterbringung von Leistungen
- Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.